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Betriebliche Altersvorsorge - bAV - Lexikon

 

Sozialversicherungsabgaben

Sozialversicherungsabgaben zu den gesetzlich geregelten Sozialversicherungen leisten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Große Teile der deutschen Bevölkerung sind damit gegen Schäden wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit abgesichert. Darüber hinaus hat jeder Arbeitnehmer auch das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, um ein zusätzliches Einkommen im Alter erwirtschaften zu können.

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