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Betriebliche Altersvorsorge - bAV - Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

 

Wo ist ein Riestervertrag besser aufgehoben? – in der privaten Altersvorsorge oder in der betrieblichen Altersvorsorge?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen abhängt. Besteht bereits eine bAV, ist ein Riester-Vertrag als sinnvolle Ergänzung anzusehen. Das Wesen des Riester-Vertrages besteht zum größten Teil darin, dass durch die diversen Zulagen der Beitrag so niedrig wie möglich gehalten wird. Deshalb macht ein Riester-Vertrag, egal ob als private oder betriebliche Altersvorsorge, besonders für Frauen Sinn, da diese aufgrund von Schwangerschaft und Muttersein in den meisten Fällen geringere Anwartschaften als Männer in der gesetzlichen Rente erwerben.

Generell ist zu einem Riester-Vertrag zu raten, wenn Kinder vorhanden sind, da dann die Zulagen um einiges höher ausfallen. Da spielt es dann keine Rolle, ob es sich um eine private oder betriebliche Altersvorsorge handelt.

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Für gesetzlich Versicherte ist ein Riestervertrag immer eine gute Wahl. Dabei bringt der Riestervertrag als betriebliche Altersvorsorge in etwa genauso viel Rendite wie eine privat abgeschlossene Riester-Rente. Wer als privatversicherter Angestellter mindestens ein Bruttogehalt von 4.500 EURO hat, sollte sich für einen Riestervertrag als betriebliche Altersvorsorge entscheiden. Dies auch aus dem Grunde, weil er selbst nicht zum förderungsberechtigten Personenkreis gehört, es sei, denn er ist mit einer förderungsberechtigten Person verheiratet.

Ob der Riestervertrag in der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge besser aufgehoben ist, sollte also individuell von Fall zu Fall entschieden werden.

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