Betriebliche-Vorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge - bAV - Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

 

Was passiert mit der betrieblichen Vorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Jeder Arbeitgeber, der eine betriebliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer anbietet und durchführt, ist verpflichtet, diese Zusage zur Versorgung im Alter auch einzuhalten. Nun weiß jeder, dass im Falle einer Insolvenz meistens keinerlei Vermögen mehr zur Verfügung steht. Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, kann trotzdem aufatmen, denn diese ist besonders geschützt und die daraus erworbenen Anwartschaften bleiben auf alle Fälle erhalten.

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Die Sicherung des Anspruches aus der betrieblichen Altersvorsorge wird bereits bei Abschluss des Vorsorgevertrags vorgenommen. Der Arbeitgeber wird dann automatisch Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Dieser Verein finanziert sich über Einlagen der Arbeitgeber. Ist dieser nicht mehr zahlungsfähig, übernimmt der Verein die Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Unter diesem Hintergrund sollte es dem Arbeitnehmer noch leichter fallen, durch eine betriebliche Altersvorsorge für das Alter vorzusorgen. Und auch der Arbeitgeber dürfte durch diese Möglichkeit der Sorge enthoben sein, wie er im Falle der Insolvenz seine verbindliche Zusage auf Versorgung im Alter gegenüber seinen Arbeitnehmern wahr macht.

Fakt ist jedenfalls, dass sich die betriebliche Altersvorsorge selbst in unsicheren Zeiten als Vorsorgeform für das Alter bewährt.

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