Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Betrieb verkauft wird?
Grundsätzlich bleibt die betriebliche Altersversorgung auch dann bestehen, wenn der Betrieb verkauft wird. In der Regel müssen die unterschiedlichen Durchführungswege abgesichert werden, meist in Form der Insolvenzsicherung, wofür der Arbeitgeber dem Pensions-Sicherungs-Verein beitritt. Dort finanzieren sämtliche Mitglieder die Kosten, die entstehen, sollte einer der Arbeitgeber in Insolvenz gehen. Die Arbeitnehmer gehen also nicht leer aus.
Ganz ähnlich verhält es sich auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers, was bei einem betrieblichen Verkauf durchaus die Regel ist. Hierbei gilt, dass die bereits gezahlten Beiträge unverfallbar sind. Wurden diese in Form einer Entgeltumwandlung eingezahlt, so beginnt die Unverfallbarkeit sofort, andernfalls gelten folgende Grenzen. Die Pensionszusage muss mindestens seit fünf Jahren bestanden haben und der Arbeitnehmer muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Auf Wunsch ist aber auch eine Übertragung der bereits erwirkten Anwartschaften möglich, sofern der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist. Dabei wird die bisher erworbene Anwartschaft einfach auf den neuen Arbeitgeber und den jeweiligen Durchführungsweg übertragen. Das bereits eingezahlte Geld geht hier also nicht verloren.
Diese Übertragung ist insofern wichtig und sinnvoll, als dass man damit erreicht, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter nicht von unzähligen Unternehmen gezahlt wird, da man im Laufe seines Berufslebens bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war. Außerdem ist die Absicherung gegen Insolvenz stets vorgeschrieben. Sollte die Anwartschaft nicht übertragen werden können, so bleibt sie beim Arbeitgeberwechsel aber dennoch bestehen, da ja in der Regel die Unverfallbarkeit gewährleistet ist.
Wer sich unsicher ist, wie es nach dem Betriebsverkauf mit der bAV weiter geht, der kann sich entweder bei den entsprechenden Stellen im Betrieb oder bei einem unabhängigen Berater erkundigen, welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind.
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