Was passiert mit den Versicherungsleistungen aus einem Vertrag, wenn der Mitarbeiter die Firma verlässt? Erhält der Arbeitgeber die Leistungen?
Grundsätzlich sind die Leistungen, die man durch Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge angespart hat, nicht übertragbar. Das heißt, diese verfallen nicht, nur weil man das Unternehmen verlässt, bevor man in Rente gehen kann. Man spricht hier auch von der so genannten Unverfallbarkeit. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Wurde eine betriebliche Altersvorsorge geschlossen, die noch keine fünf Jahre besteht, so können die Zuschüsse, die vom Arbeitgeber in diese eingezahlt wurden, verfallen, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Um dem aus dem Wege zu gehen, sollte man von vornherein mit seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Vereinbarung treffen, in der bestätigt wird, dass die Unverfallbarkeit der Arbeitgeberbeiträge mit sofortiger Wirkung gewährleistet ist. Wird diese Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, so muss man keine Wartezeiten erfüllen.
Ist eine solche Zusatzvereinbarung jedoch nicht vorhanden, können die Arbeitgeberzuschüsse verfallen, wenn die Anwartschaft nicht mindestens fünf Jahre bestanden hat und der Mitarbeiter nicht mindestens 30 Jahre alt ist.
Will man eine solche Zusatzvereinbarung nicht schließen, hilft auch die Entgeltumwandlung. Wird die Entgeltumwandlung für die bAV genutzt, so ist diese mit sofortiger Wirkung automatisch unverfallbar. Das heißt, scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, so hat er grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
Zum Einen kann er die bAV auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, sofern dieser damit einverstanden ist. Dies sollte jedoch maximal bis zu einem Jahr nach Beendigung der Tätigkeit erfolgen. Sollte der neue Arbeitgeber mit der Übertragung nicht einverstanden sein oder diese nicht möglich sein, weil beispielsweise durch eine Direktzusage dem neuen Arbeitgeber Nachteile entstehen können, besteht die Möglichkeit, die bAV mit eigenen Mitteln weiter aufzubauen. Wer dies als zu teuer und aufwändig ansieht, kann den Vertrag auch beitragsfrei stellen. Dann ruht die Versicherung bis zum Erreichen des Rentenalters.
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