Steuervorteile bei der betrieblichen Altersvorsorge
Viele Arbeitnehmer haben ihre betriebliche Altersvorsorge aus eigenen Mitteln aufgestockt. Das brachte bislang allerdings keine finanziellen Vorteile im Hinblick auf die Steuerlast. Eine Klage vor dem Bundesfinanzhof wurde nun zu Gunsten der Verbraucher entschieden.
Bereits mit Urteil vom 09.12.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die betriebliche Altersvorsorge wie Versicherungsbeiträge zu behandeln sind. Demnach ist ยง 3 Nr. 63 EStG anzuwenden und die Beiträge sind steuerfrei. Auch die Sozialversicherungen orientieren sich am Steuerrecht. Der GKV-Spitzenverband teilte den Mitgliedern mit Schreiben vom 08.08.2011 mit, dass alle Beiträge in Direktversicherungen, in Pensionsfonds und in die Pensionskasse ab 01.01.2011 beitragsfrei sind. So ergibt sich ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer, die einen Teil des Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge fließen lassen.
Die neue Regelung gilt allerdings nicht rückwirkend für 2011, sondern erst ab 01.01.2012. Dann sind alle Beiträge bis 2.640 Euro im Westen bzw. 2.304 Euro im Osten von Steuern und Sozialabgaben befreit. Dies gilt natürlich sowohl für den Arbeitgeberanteil als auch für die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.
Quelle: http://www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/finanztipps/Betriebliche-Altersvorsorge-Beitragsfreiheit-ausgeweitet;art84014,2481198