Betriebliche-Vorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge - bAV

Mit Hilfe der Gehaltsumwandlung kann bei der betrieblichen Vorsorge von Steuervorteilen profitiert werden. Egal ob Pensionskasse, Unterstüzungskasse oder mit einer betrieblichen Direktversicherung.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge!

Je früher sich ein Arbeitnehmer dazu entschließt, eine betriebliche Altersvorsorge bAV abzuschließen, desto gelassener und zuversichtlicher kann er den Blick in die eigene Zukunft richten.

Nicht umsonst gilt die betriebliche Altersvorsorge mittlerweile als eine der wichtigsten Altersvorsorge-Aspekte überhaupt. Sicherlich spielt in diesem Zusammenhang zwar auch eine engere Bindung an den Arbeitgeber eine entscheidende Rolle, welcher die Versorgungsleistungen bei Invalidität, Alter bzw. Tod gewährt, aber auch im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen bleibt eine rechtlicher Anspruch auf die Leistungen der bAV bestehen.

Nichtsdestoweniger sind natürlich auch die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Vorsorgeprodukte diesbezüglich erwähnenswert, denn die zu entrichtenden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (sprich: bAV) sind steuerfrei. Somit ist dieses sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von großem Vorteil. Erst die Versorgungsleistungen selbst, die bei Fälligkeit der bAV ausgezahlt werden, müssen dann versteuert werden.

Unterschieden werden bei der betrieblichen Altersvorsorge die arbeitgeber- sowie die arbeitnehmerfinanzierte Versorgung, jedoch sind in der heutigen Zeit so genannte Mischformen Usus. Wenn der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes bzw. des Gehaltes verzichtet, vor dem Hintergrund, diesen betreffenden Teil in die betriebliche Altersversorgung zu investieren, so handelt es sich hierbei um eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge. Weniger vorteilhaft aus der Sicht der Arbeitgeber ist die so genannte Direktzusage. Ein bestimmter Teilwert der Pensionszusagen fließt in die Bilanzierung mit ein und wirken sich dementsprechend gewinnmindernd aus.

Aufgrund des damit verbundenen, hohen Zinssatzes ist diese Verfahrensweise aus Unternehmersicht aber nicht rentabel. Bei der Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse mindern die Leistungen des Unternehmers anteilsmäßig ebenfalls den Gewinn und stellen demzufolge langfristig einen entscheidenden, steuerlichen Vorteil dar. Informieren Sie sich nun umfangreich auf den folgenden Seiten zum Thema betriebliche Altersvorsorge.

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